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Kontaktmöglichkeit bei Interesse an Projekten und an wissenschaftlichen Gutachten.
Rechtsberatung wird nicht angeboten!
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Bestpreisklauseln bei Online-Hotelbuchungs-plattformen
Art 101 Abs 1 AEUV
Das Kartellverbot ist auf weite und auf enge Bestpreisklauseln in Verträgen zwischen Online-Hotel-buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben anwendbar.
Wenn eine Hotelbuchungs-plattform bei Transaktionen zwischen Beherbergungs-betrieben und Verbrauchern als Vermittlerin auftritt, ist die Abgrenzung des fraglichen Marktes für die Marktanteils-schwellen anhand einer konkreten Prüfung der Substituierbarkeit zwischen den Online-Vermittlungs-diensten und den anderen Vertriebskanälen aus der Sicht von Angebot und Nachfrage erforderlich.
Art 31 Abs 2 Satz 2 MÜ
Eine Anzeige wegen Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck kann auch bereits vor dem Zeitpunkt erfolgen kann, zu dem das betreffende Reisegepäck seinem Empfänger zur Verfügung gestellt wird.
Art 2 lit g, Art 3 Abs 2 lit a,
Art 3 Abs 3 Fluggastrechte-VO
Eine Bordkarte ist ein „sonstiger Nachweis“ aus dem hervorgeht, dass die Buchung vom LFU oder Reiseunternehmen akzeptiert und registriert wurde, so dass ein Fluggast als im Besitz einer „bestätigten Buchung“ für den betreffenden Flug angesehen wird.
Ein Fluggast reist nicht zu einem als unentgeltlich oder nicht unmittelbar oder mittelbar der Öffentlichkeit zugänglichen ermäßigten Tarif, wenn zum einen der Reiseveranstalter den Flugpreis zahlt und zum anderen ein Dritter dem Reiseveranstalter den Reisepreis zahlt.
Art 24 Nr 1 Brüssel Ia-VO
Die die den Reisenden gewährte Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch dann anwendbar, wenn ein Reisender aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände gem Art 12 Abs 2 von seinem Pauschalreisevertrag zurücktritt, der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird und dem Reisenden vor dem Eintritt der Insolvenz die getätigten Zahlungen nicht voll erstattet wurden, worauf er nach der letztgenannten Bestimmung Anspruch hat..