Internationale Zuständigkeit am Erfüllungsort nach Zession
Art 7 Nr 1 lit b SpS 2 Brüssel Ia-VO
Die Internationale Zuständigkeit am Erfüllungsort des Fluges (Abflug- und Ankunftsort laut Vertrag) für Ausgleichsleistungen gem Art 7 Fluggastrechte-VO gegen das in einem anderen MS ansässige, ausführende Luftfahrtunternehmen besteht auch, wenn der Anspruch vom Fluggast an eine Claim Management Company (CMC) abgetreten wurde und von dieser gerichtlich geltend gemacht wird
Art 31 Abs 2 Satz 2 MÜ
Eine Anzeige wegen Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck kann auch bereits vor dem Zeitpunkt erfolgen kann, zu dem das betreffende Reisegepäck seinem Empfänger zur Verfügung gestellt wird.
Art 2 lit g, Art 3 Abs 2 lit a,
Art 3 Abs 3 Fluggastrechte-VO
Eine Bordkarte ist ein „sonstiger Nachweis“ aus dem hervorgeht, dass die Buchung vom LFU oder Reiseunternehmen akzeptiert und registriert wurde, so dass ein Fluggast als im Besitz einer „bestätigten Buchung“ für den betreffenden Flug angesehen wird.
Ein Fluggast reist nicht zu einem als unentgeltlich oder nicht unmittelbar oder mittelbar der Öffentlichkeit zugänglichen ermäßigten Tarif, wenn zum einen der Reiseveranstalter den Flugpreis zahlt und zum anderen ein Dritter dem Reiseveranstalter den Reisepreis zahlt.
Art 14 Reise-RL
Selbst wenn ein Reisender einen Teil der von einem Reiseveranstalter erbrachten Leistungen in Anspruch genommen hat, kann die angemessene Preisminderung, einer vollen Erstattung des Preises entsprechen kann, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass die Pauschalreise in Anbetracht ihres Zwecks für den Reisenden objektiv nicht mehr von Interesse ist.
Die Ansprüche auf eine angemessene Preisminderung dienen der Wiederherstellung des vertraglichen Gleichgewichts und nicht der Sanktionierung des Reiseveranstalters.